Description: Im Kanton Luzern gilt für Baugesuche und Nutzungsplanänderung im Regelfall die Neukartierung / Neuerhebung (ab 2009) als Beurteilungsgrundlage des Themas Fruchtfolgeflächen (FFF). Ist diese nicht vorhanden, ist durch die Gesuchstellenden selbst eine Kartierung nach FAL24+ und den Luzerner FFF-Kriterien vorzunehmen. Die Kontingentsflächen sind nur im Ausnahmefall relevant. Bei Projekten unter 1'500 m² können sich die Gesuchstellenden sich aus Verhältnismässigkeitsgründen optional auf die Kontingentsflächen abstützen, wenn die Neukartierung nicht vorhanden ist.Der Datensatz "Fruchtfolgeflächen: Neuerhebungen (FFF-Kriterien Kt. LU)" gibt dabei die Bodenqualität wieder, wie sie erhoben wurde. Er berücksichtigt jedoch nicht weitere planerische Einschränkungen gemäss den Luzerner FFF-Kriterien. Dies betrifft unter anderen diverse Abstände zu versiegelten Flächen, Gebäuden. etc. oder Bauzonen. Der vorliegende Datensatz "Fruchtfolgeflächen: Relevanz" basiert auf der Neukartierung / Neuerhebung und ergänzt diese mit einer automatisierten Berechnung, welche die amtliche Vermessung inkl. deren Abstände gemäss Richtlinie FFF, das Siedlungsgebiet, Naturschutzgebiete, landwirtschaftliche Klimazonen und offene Abbau- und Deponiegebiete berücksichtigt. Nicht eingerechnet wird das Hangneigungskriterium. Dies erfordert eine manuelle Beurteilung durch die Gesuchstellenden in Bereichen, welche eine Abklärung gemäss Attribut "Beurteilung" erfordern. METAUID: FFFRLVNZ_DS
Description: Die Datenqualität der Furchtfolgeflächen (FFF) Kontingentsflächen 1988/94 ist aus heutiger Sicht ungenügend. Deshalb wird die Bodenqualität seit 2009 neu erhoben. Dabei wird nicht nur die Qualität von FFF bestimmt, sondern die umfassenden Bodeneigenschaften (=Bodenkartierung) festgestellt. Im Vordergrund steht folglich die Bodenqualität und nicht die FFF-Eignung. Der Fokus der FFF-Neukartierung wird momentan insbesondere auf die Zentrums- und Achsenregionen im Kanton gerichtet, da in diesen Regionen der Druck auf Kulturland bzw. FFF besonderes gross ist. Überall dort, wo neue Gebiete erhoben wurden, werden diese laufend in die bestehende Kartierung eingesetzt. Es findet ein kontinuierlicher Erneuerungsprozess der ehem. Kartierung statt. FFF-Ausschlusskriterien (wie z.B. spezifische Abstände zu Gebäuden, Gewässern oder Gehölz) werden bei der Neukartierung nicht berücksichtigt.
Die
Fruchtfolgeflächen--Neuerhebungen können die
bisherigen Grundlagen aus der FFF-Erhebung 1988/94, welche mit Qualitätsmängeln
behaftet sind, ersetzen. Die Umstellung der statistischen Berechnung der Kontingentsflächen auf die neue Datengrundlage der Neukartierung wird erst mit der vollständigen Kartierung der FFF-relevanten Gebiete über den ganzen Kanton erfolgen. METAUID: FFFNEULU_DS
Description: Die kartierungsetappen Fruchtfolgeflächen zeigen die bereits kartierten und in Zukunft zu kartierenden Gebiete mit Fruchtfolgeflächen entlang der Entwicklungsachse des Kantons Luzern. Die aufgezeichneten Gebiete entsprechen nicht den tatsächlichen Fruchtfolgeflächen sondern sind als Planungsgebiete zu verstehen. Als Grundlage dienen die Übersicht der vorhandenen Projektperimeter der Bodenkarten. METAUID: FFFPLAKA_DS
Description: Die vorliegenden Daten wurden zu statistischen Zwecken erhoben und basieren v.a. auf den Fruchtfolgeflächen-Erhebungen 1988/94. Diese stammen aus Luftbildauswertungen, weshalb die Abgrenzung eines Objektes nur ungefähr dem tatsächlichen Verlauf einer im Feld kartierten FFF entspricht. Neuerhebungen bzw. Kompensationsflächen stellen seit 2014 aktuellere Ergänzungen dar. Diese sind exakt abgegrenzt, da sie mittels Bodenkartierungen erhoben werden und ausserdem über Informationen zur Anrechenbarkeit verfügen (Anrechenbarkeit zu 50% bzw. 100%). Ein Vergleich der FFF-Kontingentsflächen aus verschiedenen Jahren ist nur begrenzt zulässig, da sich die verwendeten Grundlagedaten in dieser Zeitspanne ebenfalls geändert haben (z.B. Datenmodell u. Genauigkeit des Zonenplans). Ab der Statistik 2021 wurde eine neue Berechnungsmethode eingeführt. Neu werden die bisherigen rein rechnerischen Pauschalabzüge für versiegelte Flächen, Bäche etc. durch Abzüge über die Geodaten der amtlichen Vermessungen ersetzt. Zudem gab es Änderungen bezüglich der Abzugspflichtigkeit einzelner Flächenkategorien auf Grundlage des angepassten Sachplanes Fruchtfolgeflächen 2020. METAUID: FFFAKKOF_DS
HERKUNFT
(
type: esriFieldTypeSmallInteger, alias: Herkunft der Fläche
,
Coded Values:
[1: Potentielle FFF, Kartierung aus 1992]
,
[2: Kartierung gemäss Kriterien 2013]
)
GES_TYP
(
type: esriFieldTypeSmallInteger, alias: Typ
,
Coded Values:
[0: keine Fruchtfolgefläche]
,
[1: sehr gut geeignet]
,
[2: gut geeignet]
, ...4 more...
)
NEK
(
type: esriFieldTypeSmallInteger, alias: Nutzungseignungsklasse
,
Coded Values:
[1: NEK 1]
,
[2: NEK 2]
,
[3: NEK 3]
, ...8 more...
)
FFF_ANRECH
(
type: esriFieldTypeSmallInteger, alias: Anrechnung aufgrund NEK
,
Coded Values:
[100: FFF zu 100% anrechenbar]
,
[50: FFF zu 50% anrechenbar]
,
[0: keine FFF]
, ...2 more...
)