Description: <p>Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:
a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen
b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern
c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen
Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden. Die erratischen Blöcke im Gebiet der Schutzverordnung Krienser Hochwald sind geschützt. Sie dürfen nicht entfernt, eingedeckt oder zerkleinert werden.</p>
Description: <p>Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:
a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen
b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern
c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen
Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden. Die Weiher im Gebiet der Schutzverordnung Krienser Hochwald sind geschützt. Sie dürfen nicht trockengelegt werden. Eine natürliche Ufervegetation ist zu erhalten. Der Gemeinderat kann Beiträge zum fachgerechten Unterhalt leisten, z.B. für die periodische Entschlammung.</p>
Description: <p>Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:
a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen
b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern
c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen
Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden.
Die Sondernutzungszone Wintersport ist einer Landwirtschafts- oder Schutzzone überlagert. Sie dient der Freihaltung von Pisten für den Wintersport. Strassen innerhalb dieser Sondernutzungszone werden für den Wintersport zugelassen. In dieser Zone dürfen in der Winterzeit keine Nutzungen, Bauten oder Anlagen bestehen, welche die Ausübung des Wintersports erschweren oder behindern. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist gewährleistet. Bei Interessenkonflikten haben sich die Beteiligten zu einigen.</p>
Description: <p>Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:
a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen
b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern
c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen
Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden.
Details zur Bewirtschaftung siehe unter: https://www.gemeinde-kriens.ch/public/upload/assets/1514/Krienser%20Hochwald%20%20Schutzverordnung.pdf</p>
Description: <p>Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:
a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen
b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern
c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen
Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden.
Die Landwirtschaftszonen wurden aus einem Verschnitt des Schutzverordnungsperimeters mit den Schutzverordnungszonen und der AV Bodenbedeckung (geschlossener Wald, Strassen/Wege, fliessende Gewässer; Stand März 2017) erstellt und sollte daher nur zu Darstellungszwecken verwendet werden. Der Datensatz ist nicht zu verwechseln mit den Landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsflächen oder Landwirtschaftlichen Kulturflächen. Für weitere Infos siehe PDF unter: https://www.gemeinde-kriens.ch/public/upload/assets/1514/Krienser%20Hochwald%20%20Schutzverordnung.pdf</p>
Description: <p>Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:
a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen
b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern
c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden.</p>