Description: Der Kanton Luzern ist gesetzlich verpflichtet, einen Schiesslärmkataster zu führen.
Im Kanton Luzern sind 62 Schiessanlagen in Betrieb (Jahr 2014). Laut Schiesslärmkataster werden im Kanton rund 80 Liegenschaften übermässig mit Schiesslärm belastet.
Die Lärmsanierung bei den 300-Meter-Schiessanlagen ist im Kanton Luzern abgeschlossen. Bis Ende 2016 müssen auch die 25- und 50-Meter-Anlagen (Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) lärmsaniert sein.
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Im Kanton Luzern sind 62 Schiessanlagen in Betrieb (Jahr 2014). Laut Schiesslärmkataster werden im Kanton rund 80 Liegenschaften übermässig mit Schiesslärm belastet.
Die Lärmsanierung bei den 300-Meter-Schiessanlagen ist im Kanton Luzern abgeschlossen. Bis Ende 2016 müssen auch die 25- und 50-Meter-Anlagen (Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) lärmsaniert sein.
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Im Kanton Luzern sind 62 Schiessanlagen in Betrieb (Jahr 2014). Laut Schiesslärmkataster werden im Kanton rund 80 Liegenschaften übermässig mit Schiesslärm belastet.
Die Lärmsanierung bei den 300-Meter-Schiessanlagen ist im Kanton Luzern abgeschlossen. Bis Ende 2016 müssen auch die 25- und 50-Meter-Anlagen (Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) lärmsaniert sein.
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Im Kanton Luzern sind 62 Schiessanlagen in Betrieb (Jahr 2014). Laut Schiesslärmkataster werden im Kanton rund 80 Liegenschaften übermässig mit Schiesslärm belastet.
Die Lärmsanierung bei den 300-Meter-Schiessanlagen ist im Kanton Luzern abgeschlossen. Bis Ende 2016 müssen auch die 25- und 50-Meter-Anlagen (Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) lärmsaniert sein.