Description: <p>Nach Artikel 24 der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) wird das Bundesamt für Landestopografie swisstopo beauftragt, das Amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter zu erstellen, zu verwalten und zu veröffentlichen. </p><p>Dieser Datensatz, erstellt und nachgeführt durch die Kantone und die Schweizerische Post, wird zentral bei der swisstopo geführt und beinhaltet die Postleitzahl-Perimeter, Postleitzahlen und Ortschaftsnamen der Schweiz.</p>