Description: Die krichlichen Grenzen sollen mit den Grenzen der staatskirchenrechtlichen Körperschaften in Bezug gebracht werden können. Die Pfarreien dienen später als Grundlage für die Erhebung / Ableitung der Kirchgemeinden (kantonaler Geobasisdatensatz). Die Zugehörigkeiten und Zuständigkeiten sollen im dualen System (kirchliches und staatskirchenrechtliches System) in einen räumlichen Bezug gesetzt werden.