Description: <p>Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehöre (KESB) des entsprechenden Kreises ist seit 1.1.2013 für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. </p><p>Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die politische Behörde (Gemeinderat) ab.</p>