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snippet: Für die erstinstanzlichen Bezirksgerichte ist der Kanton Luzern in die Gerichtsbezirke Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau aufgeteilt.
summary: Für die erstinstanzlichen Bezirksgerichte ist der Kanton Luzern in die Gerichtsbezirke Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau aufgeteilt.
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description: Gemäss Justizgesetz (SRL 260, §24) ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich: Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht) Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.
licenseInfo: Open-By: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Weitere Informationen: https://geoportal.lu.ch/nutzungsbedingungen
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