Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Objekte des kantonalen Denkmalverzeichnisses. Die Unterschutzstellung nimmt das zuständige Departement auf Antrag der kantonalen Denkmalkommission vor. Geschützte Denkmäler werden so erhalten, dass ihr Bestand gesichert ist. Für Veränderungen und Renovationen braucht es eine Bewilligung des zuständigen Departements, die im Rahmen der Baubewilligung eingeholt wird.
Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Objekte des kantonalen Denkmalverzeichnisses. Die Unterschutzstellung nimmt das zuständige Departement auf Antrag der kantonalen Denkmalkommission vor. Geschützte Denkmäler werden so erhalten, dass ihr Bestand gesichert ist. Für Veränderungen und Renovationen braucht es eine Bewilligung des zuständigen Departements, die im Rahmen der Baubewilligung eingeholt wird.
Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Objekte des kantonalen Denkmalverzeichnisses. Die Unterschutzstellung nimmt das zuständige Departement auf Antrag der kantonalen Denkmalkommission vor. Geschützte Denkmäler werden so erhalten, dass ihr Bestand gesichert ist. Für Veränderungen und Renovationen braucht es eine Bewilligung des zuständigen Departements, die im Rahmen der Baubewilligung eingeholt wird.
Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Objekte des kantonalen Denkmalverzeichnisses. Die Unterschutzstellung nimmt das zuständige Departement auf Antrag der kantonalen Denkmalkommission vor. Geschützte Denkmäler werden so erhalten, dass ihr Bestand gesichert ist. Für Veränderungen und Renovationen braucht es eine Bewilligung des zuständigen Departements, die im Rahmen der Baubewilligung eingeholt wird.
Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Bauinventarobjekte für den Ortsbild- und Kulturobjektschutz gemäss kommunaler Bau- und Zonenordnung. Zuständig sind die Gemeinden. Sie werden von der Denkmalpflege des Kantons Luzern beraten.
Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Bauinventarobjekte für den Ortsbild- und Kulturobjektschutz gemäss kommunaler Bau- und Zonenordnung. Zuständig sind die Gemeinden. Sie werden von der Denkmalpflege des Kantons Luzern beraten.
Description: Von der AV-Bodenbedeckung abgeleitete und manuell erfasste Bauinventarobjekte für den Ortsbild- und Kulturobjektschutz gemäss kommunaler Bau- und Zonenordnung. Zuständig sind die Gemeinden. Sie werden von der Denkmalpflege des Kantons Luzern beraten.
Description: Manuell erfasste Baugruppen die Bauinventarobjekte des Ortsbild- und Kulturobjektschutzes gemäss kommunaler Bau- und Zonenordnung enthalten. Zuständig sind die Gemeinden. Sie werden von der Denkmalpflege des Kantons Luzern beraten.