{ "culture": "de-CH", "name": "", "guid": "", "catalogPath": "", "snippet": "Geschützte Weiher im Gebiet der Kommunalen Schutzverordnung Krienser Hochwald", "description": "
Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck:\na. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen\nb. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern\nc. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen\nInsbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden. Die Weiher im Gebiet der Schutzverordnung Krienser Hochwald sind geschützt. Sie dürfen nicht trockengelegt werden. Eine natürliche Ufervegetation ist zu erhalten. Der Gemeinderat kann Beiträge zum fachgerechten Unterhalt leisten, z.B. für die periodische Entschlammung.<\/p>", "summary": "Geschützte Weiher im Gebiet der Kommunalen Schutzverordnung Krienser Hochwald", "title": "Kommunale Schutzverordnung Krienser Hochwald: Weiher", "tags": [ "['Biodiversität'", "'Eigentumsbeschränkung/ÖREB'", "'Lebensraum'", "'Naturschutz'", "'Nutzungsplanung'", "'Oberflächengewässer'", "'See'", "'Wald']" ], "type": "", "typeKeywords": [], "thumbnail": "", "url": "", "minScale": 0, "maxScale": 0, "spatialReference": "", "accessInformation": "© Stadt Kriens", "licenseInfo": "Open-By: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Weitere Informationen: https://geoportal.lu.ch/geodaten/nutzungsbedingungen" }