{ "culture": "de-CH", "name": "", "guid": "", "catalogPath": "", "snippet": "
zeigt zur Erstellung von Deponien nicht geeignete Standorte<\/p>", "description": "
Dieser Datensatz mit Ausschlusskriterien für Deponiestandorte im Kanton Luzern wurde im Rahmen des Richtplanes 2015 (Kapitel \"E2 Rohstoffe und Abfall\") erstellt.<\/p>
Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen, diese periodisch nachzuführen, die vorgesehenen Standorte der Abfallanlagen, insbesondere der Deponien sowie der anderen wichtigen Anlagen, in den Richtplänen auszuweisen und für die Ausscheidung der erforderlichen Nutzungszonen zu sorgen.<\/p>", "summary": "
zeigt zur Erstellung von Deponien nicht geeignete Standorte<\/p>", "title": "Deponiestandorte: Ausschlussgebiete", "tags": [ "['Abfall'", "'Raumplanung'", "'Richtplanung'", "'Umweltschutz'", "'Ver- und Entsorgung']" ], "type": "", "typeKeywords": [], "thumbnail": "", "url": "", "minScale": 0, "maxScale": 0, "spatialReference": "", "accessInformation": "© Kanton Luzern", "licenseInfo": "Open-By: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Weitere Informationen: https://geoportal.lu.ch/geodaten/nutzungsbedingungen" }