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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehöre (KESB) des entsprechenden Kreises ist seit 1.1.2013 für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. <\/p>

Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die politische Behörde (Gemeinderat) ab.<\/p>", "summary": "Einteilung des Kantons Luzern in Kindes- und Erwachsenenschutzkreise", "title": "Kindes- und Erwachsenenschutzkreise", "tags": [ "['Administrative Einteilung'", "'Bevölkerung']" ], "type": "", "typeKeywords": [], "thumbnail": "", "url": "", "minScale": 0, "maxScale": 0, "spatialReference": "", "accessInformation": "© Kanton Luzern", "licenseInfo": "Open-By: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Weitere Informationen: https://geoportal.lu.ch/geodaten/nutzungsbedingungen" }