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            <resTitle>Bezirksgerichtskreise</resTitle>
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            <keyword>['Administrative Einteilung'</keyword>
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        <idPurp>Einteilung des Kantons Luzern in Bezirksgerichtskreise</idPurp>
        <idAbs>Nach SRL 260 §24 ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich: 
- Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)
- Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.</idAbs>
        <idCredit>© Kanton Luzern</idCredit>
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