{ "culture": "de-CH", "name": "", "guid": "", "catalogPath": "", "snippet": "Einteilung des Kantons Luzern in Bezirksgerichtskreise", "description": "Nach SRL 260 §24 ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich: \n- Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)\n- Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen\nDie Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.", "summary": "Einteilung des Kantons Luzern in Bezirksgerichtskreise", "title": "Bezirksgerichtskreise", "tags": [ "['Administrative Einteilung'", "'Bevölkerung']" ], "type": "", "typeKeywords": [], "thumbnail": "", "url": "", "minScale": "NaN", "maxScale": "NaN", "spatialReference": "", "accessInformation": "© Kanton Luzern", "licenseInfo": "Open-By: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Weitere Informationen: https://geoportal.lu.ch/geodaten/nutzungsbedingungen", "portalUrl": "" }