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Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Der Datensatz umfasst diese Festlegungen.<\/p>", "description": "

Die Flächen werden auf den Zonenplänen orientierend dargestellt und vom Regierungsrat bewilligt. Der Datensatz wird verwendet, um den Ableitungsdatensatz \"Gewässerraum mit Bewirtschaftungseinschränkungen\" herzuleiten. Die Unterscheidung des Gewässerraums ist für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (intensiv/extensiv) von Bedeutung.<\/p>", "summary": "

Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Der Datensatz umfasst diese Festlegungen.<\/p>", "title": "Gewässerraum ohne Bewirtschaftungseinschränkungen", "tags": [ "['Fliessgewässer'", "'Gewässerschutz'", "'Landwirtschaft'", "'Landwirtschaftliche Nutzung'", "'Nutzungsplanung'", "'Raumplanung'", "'Zonenplan']" ], "type": "", "typeKeywords": [], "thumbnail": "", "url": "", "minScale": 0, "maxScale": 0, "spatialReference": "", "accessInformation": "© Kanton Luzern", "licenseInfo": "Open-By: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Weitere Informationen: https://geoportal.lu.ch/geodaten/nutzungsbedingungen" }