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            <resTitle>Fruchtfolgeflächen: Relevanz</resTitle>
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            <keyword>Boden</keyword>
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        <idPurp>Zeigt ob Flächen durch Fruchtfolgeflächen betroffen sind.</idPurp>
        <idAbs>Im Kanton Luzern gilt für Baugesuche und Nutzungsplanänderung im Regelfall die Neukartierung / Neuerhebung (ab 2009) als Beurteilungsgrundlage des Themas Fruchtfolgeflächen (FFF). Ist diese nicht vorhanden, ist durch die Gesuchstellenden selbst eine Kartierung nach FAL24+ und den Luzerner FFF-Kriterien vorzunehmen. Die Kontingentsflächen sind nur im Ausnahmefall relevant. Bei Projekten unter 1'500 m² können sich die Gesuchstellenden sich aus Verhältnismässigkeitsgründen optional auf die Kontingentsflächen abstützen, wenn die Neukartierung nicht vorhanden ist.Der Datensatz "Fruchtfolgeflächen: Neuerhebungen (FFF-Kriterien Kt. LU)" gibt dabei die Bodenqualität wieder, wie sie erhoben wurde. Er berücksichtigt jedoch nicht weitere planerische Einschränkungen gemäss den Luzerner FFF-Kriterien. Dies betrifft unter anderen diverse Abstände zu versiegelten Flächen, Gebäuden. etc. oder Bauzonen. Der vorliegende Datensatz "Fruchtfolgeflächen: Relevanz" basiert auf der Neukartierung / Neuerhebung und ergänzt diese mit einer automatisierten Berechnung, welche die amtliche Vermessung inkl. deren Abstände gemäss Richtlinie FFF, das Siedlungsgebiet, Naturschutzgebiete, landwirtschaftliche Klimazonen und offene Abbau- und Deponiegebiete berücksichtigt. Nicht eingerechnet wird das Hangneigungskriterium. Dies erfordert eine manuelle Beurteilung durch die Gesuchstellenden in Bereichen, welche eine Abklärung gemäss Attribut "Beurteilung" erfordern. METAUID: FFFRLVNZ_DS</idAbs>
        <idCredit>© Kanton Luzern</idCredit>
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